Was ist zu tun...

Oft trifft uns der Tod eines geliebten Menschen unvorbereitet. 

Nach einem Todesfall gibt es viele Formalitäten und Aufgaben, die bewältigt werden müssen. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Aufgaben geben.

Der sogenannte Totenschein muss von einem Arzt ausgestellt werden. Ist der Mensch Zuhause verstorben ist in der Regel der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst zuständig. 

Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben ist, kümmert diese sich um die Ausstellung des Totenscheins. 

Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument. Mit ihm wird die Sterbeurkunde beantragt.

Direkt nach dem Tod

Angehörige benachrichtigen 

 

Weitere Angehörige und Freunde möchten vielleicht vom Verstorbenen Abschied nehmen und sollen über den Tod des Menschen informiert werden. Holen Sie sich evtl. Unterstützung, um diese nicht leichte Aufgabe wenn möglich gemeinsam zu meistern.

Verfügungen und Verträge bereitlegen

 

Unter Umständen hat der Verstorbene eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag. 

Bei der Bestattungsverfügung handelt es sich um ein Schreiben, worin zu Lebzeiten festgelegt wurde, in welchem Rahmen die Bestattung bzw. Trauerfeier verlaufen soll und vieles mehr.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wurde in der Regel mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, in diesem Fall können Sie diesen Bestatter kontaktieren und über den Todesfall informieren. 

 

Checkliste

Sobald Sie den Bestatter Ihrer Wahl benachrichtigt haben, können Sie folgende Papiere bereithalten:

 

  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Bei Verheirateten: zusätzlich Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: zusätzlich Heiratsurkunde und Sterbeurkunde für den bereits verstorbenen Partner.

Falls griffbereit können Sie diese Dokumente dazulegen...

  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer
  • Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte
  • Schwerbehindertenausweis

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